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PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE Rodenbergstr. 29 Anklamer Str. 101 E-Mail: praxis@Rat-B.de Telefon: (030) 40 57 42 99
Psychologische Psychotherapeutin I. Rönsch KOSTENERSTATTUNG über meine Arztregister-ENR durch die Krankenkasse*
Das Erstgespräch ist bei mir noch kostenfrei. Es kann auch Ihrer Entscheidungsfindung dienen, ob Therapie bereits indiziert ist oder (noch) nicht.
Foto, dass die Psychotherapeutin I. Rönsch zeigt
Kostenerstattung durch die Krankenkasse* ist üblich bei den "freien" (= noch "nicht zugelassenen"), in eigener Praxis tätigen Psychotherapeuten der drei Fachrichtungen Verhaltenstherapie; Psychoanalyse oder Tiefenpsychologie. Diese arbeiten nach Erhalt der Approbation (= Behandlungs- Erlaubnis zur Ausübung des akademischen Heilberufs " Psychotherapeut") im Kostenerstattungsverfahren, ehe sie den sofort nach Erhalt der Approbation beantragten Kassensitz von der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) nach einer Wartezeit von etwa fünf Jahren erhalten können. Die eher bürokratisch festgelegte Bezeichnung "nicht zugelassen" erscheint irreführend, da mit Erhalt der staatlichen Approbation diese bereits die Zulassung zur Berufsausübung darstellt. "Zugelassen" - oder noch "nicht zugelassen" meint nur die Art (direkt/ indirekt) des Abrechnungs- procederes mit den KK. Zugelassene Therapeuten werden auch "mit Kassensitz" oder "Vertragstherapeuten" genannt.
Somit müssen Sie als Patient/in nicht bezahlen, sondern Iihre Krankenkasse*. Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintragungsnummer (ENR) können über diese Nummer mit der Krankenkasse abrechnen. Diese ENR können nur Psychologische Psychotherapeuten der drei Fachrichtungen: Verhaltenstherapie; Psychoanalyse und Tiefenpsychologie erhalten.
Patienten, die einer dringenden psychotherapeutischen Behandlung bedürfen und trotz intensiver Bemühungen keinen Psychotherapieplatz bei einem bei den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Behandler gefunden haben, können im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13,3 des SGB V eine psychotherapeutische Behandlung bei einem nicht-zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten beantragen. Es ist nämlich Sache der zur Sicherstellung der Versorgung verpflichteten KV und GKV, einen Vertragsbehandler zur Verfügung zu stellen, nicht Aufgabe des Patienten, sich mühsam einen Platz zu suchen. Mehr als drei Anfragen bei Vertragstherapeuten und eine Wartezeit von sechs bis maximal zwölf Wochen sind in der Regel nicht zumutbar.
Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und Tiefenpsychologie, sowie nähere Erläuterungen.
Anklicken der Zahlen 1) - 7) wo? oben an schwarzer Schrift Leiste ganz oben
5) .... Unterschied Psychiater/ Psychologe
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